Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels „Comfort Hotel Am
Kurpark“ für Hotelaufnahmeverträge
I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern des Hotels zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels für den Kunden.
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung
der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche
Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-
und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der
angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer
zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet
keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegen über dem Hotel zusammen
mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss
darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist,
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit zu gefährden.
4.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1
BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preises des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte.
2.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und
ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer in diesem Zeitraum, so werden die
Preise entsprechend angepasst.
3.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich
die Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen nach Nummer 2 bleiben dabei
unberücksichtigt.
4.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und dem zustimmt.
5.
Rechnungen des Hotels sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 10
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung
zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.
6.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,-
an das Hotel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich
geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
7.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.
8.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme
der Leistungen des Hotels
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr
zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
zusteht.
2.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern
nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
4.
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und
den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem
Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu
zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch
nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.
Sonderregelung für die Stornierung zu Messezeiten, Bankett- und
Gruppenreservierungen:
Die Allgemeine Rücktrittspauschale / Stornogebühr wird vom
Comfort Hotel Am Kurpark wie folgt festgelegt:
- Bis zu 90 Tage vor Anreisetag 50% vom Gesamtbetrag
- Bis zu 60 Tage vor Anreisetag 80% vom Gesamtbetrag
- Bis zu 30 Tage vor Anreisetag 100%
Eine kostenfreie Stornierung ist nur nach Rücksprache und
durch eine schriftliche Bestätigung durch das Comfort Hotel Am Kurpark möglich.
V. Rücktritt des Hotels, nicht genehmigte Veranstaltungen
1.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb
einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist in diesem Zeitraum das
Hotel seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt
entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung bereit ist.
2.
Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 7
verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
3.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht werden;
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung einen reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und
ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.
5.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels oder bei Unterbindung
einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 4 entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz.
6.
Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 oder 3 ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel
den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 Sätze 2 und 3 gelten in diesem Fall
entsprechend.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte
Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen
Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Klausel IV
bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen
Vergabe besteht nicht.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um
12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis
18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1.
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder Fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen
ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises,
höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800.
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3.000
im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel
Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten
vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage,
Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei
Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen
Fundbüro übergeben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
5.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf
Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für
Scheckstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl des Hotels. Das
gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und
des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der
unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.
|